GV-SOLAS

Society for Laboratory Animal Science

Goals and Tasks

  • Primary point of contact for legislators and the public on questions of laboratory animal science and animal welfare
  • Formation of working committees to produce scientific information and publications with recommendation character
  • Education, continuing education and further training for persons involved in animal experiments, certification of relevant courses
  • Awarding of the title “Specialist in Laboratory Animal Science GV-SOLAS” (see “Committee of Specialists”)
  • Organizing scientific conferences and continuing education events
  • Promoting the scientific activity of members
  • Promoting laboratory animal science research projects (see “Research Funding” below)
  • Awarding prizes for outstanding laboratory animal science work
  • Membership and participation in national and international bodies and associations (e.g. FELASA, ICLAS, VBIO), (see “Cooperation”)

VORSTAND DER GV-SOLAS 2022

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Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch geheime Abstimmung der ordentlichen Mitglieder. Die Wahl gilt als erfolgt, wenn einfache Stimmenmehrheit vorliegt. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl des Präsidenten/ der Präsidentin und der zwei Vize-Präsidenten/-Präsidentinnen ist möglich. Für den Sekretär/ die Sekretärin, den Schatzmeister/ die Schatzmeisterin und die Vorstandsmitglieder für besondere Aufgaben ist eine zweimalige Wiederwahl möglich.

ADVISORY BOARD OF GV-SOLAS

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Ordentliches Mitglied der GV-SOLAS kann jede an der Versuchstierkunde interessierte Person werden. Die Gesellschaft kann auch Firmen bzw. Organisationen als fördernde Mitglieder (ohne Stimmrecht) aufnehmen.

Jedes Mitglied kann wählen, ob sie/er die Zeitschrift „Laboratory Animals“ als offizielles Organ der Gesellschaft für Versuchstierkunde beziehen möchte.

Bei Antrag auf eine Mitgliedschaft sind aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der GV-SOLAS zwei Bürgen zu benennen.

Mitgliedschaft MIT Bezug von „Laboratory Animals“ OHNE Bezug von Laboratory Animals
Ordentliche Mitglieder 70,00 € 35,00 €
Mitglieder im Ruhestand 70,00 € 35,00 €
Auszubildende keine Option 10,00 € (ohne Stimmrecht)
Fördernde Mitglieder 150,00 € (ohne Stimmrecht) keine Option

Bei Auslandsüberweisungen muss darauf geachtet werden, dass die Bankgebühren nicht zu Lasten des Vereins gehen, sondern der volle Beitrag dem Verein gut geschrieben wird.

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag unter dem Betreff „Mitgliedschaft GV-SOLAS“ an sekretariat(at)gv-solas.de. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgen ordentliche Mitglieder der GV-SOLAS sein müssen, die grundsätzlich nicht beide aus dem Institut des Antragstellers sein dürfen. Die Neuaufnahmen finden jeweils quartalsweise statt.

Satzung der Gesellschaft für Versuchstierkunde / Society for Laboratory Animal Science (GV-SOLAS)

Stand 24.09.2021

Satzung als PDF:Satzung GV-SOLAS 2021

Satzung

der Gesellschaft für Versuchstierkunde / Society for Laboratory Animal Science (GV-SOLAS)

Stand 24.09.2021

§ 1

Die “Gesellschaft für Versuchstierkunde” (GV -SOLAS) ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Biberach an der Riss. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der §§ 51-66 AO 1977. Die Gesellschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss versuchstierkundlich interessierter Personen und Institutionen, die den Vereinszweck der GV-SOLAS unterstützen. Die GV-SOLAS hat den Zweck, die Wissenschaft auf dem Gebiet der Versuchstierkunde und ihrer Nutzanwendung zu fördern und zu verbreiten. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch Vortragstagungen, die Bildung von Arbeitsausschüssen über Spezialfragen des Fachgebietes, die Publikation der Ergebnisse der Arbeitsausschüsse, sowie Vergabe von Forschungsaufträgen und Ausschreibung von Preisen für wissenschaftliche Arbeiten und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach bestimmten Richtlinien.

§ 2

  • Bewerbungen um eine Mitgliedschaft nimmt der Vorstand schriftlich entgegen. Vorstand und Beirat entscheiden über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gründe für die Nichtaufnahme werden nicht bekannt gegeben. Die Aufnahme ist erst nach Eingang des Mitgliedbeitrages rechtskräftig.
  • Mit der Aufnahme werden gleichzeitig die Bestimmungen dieser Satzung anerkannt.
  • Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann grundsätzlich jede an der Versuchstierkunde interessierte Person werden. Es sind zwei Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der GV-SOLAS zu benennen, die grundsätzlich nicht beide aus dem Institut des Antragstellers sein dürfen und die ihre Bürgschaft durch Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen.
  • Institutionen die bereit sind, die Ziele der GV-SOLAS zu unterstützen, können von Vorstand und Beirat zu fördernden Mitgliedern ernannt werden. Sie haben kein Stimmrecht.
  • Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die Versuchstierkunde erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch einstimmigen Beschluss von Vorstand und Beirat.
  • Zwecks Förderung der wissenschaftlichen Beziehungen zu anderen Gesellschaften können korrespondierende Mitglieder ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag von Vorstand und Beirat durch Wahl in der Mitgliederversammlung.
  • Die Gesellschaft kann ordentlichen Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen die Führung einer von ihr definierten Berufsfachbezeichnung gestatten. Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Berufsfachbezeichnung sind in einer Geschäftsordnung zu fixieren und durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.
  • Die Mitgliedschaft erlischt zum Ende des Jahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde, durch schriftliche Austrittserklärung beim Vorstand. Außerdem erlischt die Mitgliedschaft:
    • durch den Tod,
    • durch Streichung, wenn das Mitglied das Ansehen der GV-SOLAS schädigt oder seiner Beitragsverpflichtung nicht nachkommt. Über die Streichung entscheidet der Vorstand.
  • Alle Mitglieder sind verpflichtet, den durch die Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag jährlich zu den festgelegten Terminen zu entrichten.
  • Ordentliche Mitglieder, die das Journal „Laboratory Animals“ nicht beziehen möchten, können einen reduzierten Mitgliedsbeitrag beantragen. Anträge auf Änderung des Mitgliedsstatus sowie von Kündigungen müssen bis zum 30.11. des Vorjahres im Sekretariat eingegangen sein damit sie ab dem 01.01. des Folgejahres wirksam werden können. Unterjährige Änderungen oder Kündigungen sind ausgeschlossen.

§ 3

  • Die Organe der Gesellschaft bestehen aus:
    • dem Vorstand,
    • dem Beirat,
    • der Mitgliederversammlung.
  • Der Vorstand besteht aus:
    • einem Präsidenten/ einer Präsidentin,
    • zwei Vize-Präsidenten/ -Präsidentinnen,
    • einem Sekretär/ einer Sekretärin,
    • einem Schatzmeister/ einer Schatzmeisterin,
    • bis zu zwei Vorstandsmitgliedern für besondere Aufgaben.
  • Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch geheime Abstimmung der ordentlichen Mitglieder. Die Wahl gilt als erfolgt, wenn einfache Stimmenmehrheit vorliegt. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl des Präsidenten/ der Präsidentin und der zwei Vize-Präsidenten/-Präsidentinnen ist möglich. Für den Sekretär/ die Sekretärin, den Schatzmeister/ die Schatzmeisterin und die Vorstandsmitglieder für besondere Aufgaben ist eine zweimalige Wiederwahl möglich.
  • Neugewählte Vorstandsmitglieder übernehmen die Geschäfte am 1. Januar des der Wahl folgenden Jahres. Bis dahin bleibt der frühere Vorstand im Amt.
  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten/ die Präsidentin, die Vize-Präsidenten/ Vize-Präsidentinnen, den Sekretär/ die Sekretärin oder den Schatzmeister/ die Schatzmeisterin vertreten, wobei jeweils zwei Personen aus diesem Kreis gemeinsam zur Vertretung berufen sind (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
  • Der Beirat besteht aus den Vorsitzenden der Arbeitsausschüsse, dem Sprecher/ der Sprecherin der fördernden Mitglieder (beratend), den von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählten Personen und den Vertretern der Gesellschaft in anderen Gremien und Vereinigungen. Die Mitglieder des Beirates können für höchstens drei Wahlperioden (neun Jahre) im gleichen Amt bleiben.
  • Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern und den fördernden Mitgliedern (beratend).

§ 4

  • Zu den Vorstandssitzungen lädt der Präsident/ die Präsidentin ein.
  • Der Mitgliederversammlung ist es vorbehalten, durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu entscheiden über
    • Wahl des Vorstandes,
    • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
    • Wahl der Rechnungsprüfer/ Rechnungsprüferinnen,
    • Entlastung des Schatzmeisters/ der Schatzmeisterin,
    • Entlastung des Vorstandes,
    • Wahl der Vorsitzenden und Mitglieder der Arbeitsausschüsse,
    • Wahl von Mitgliedern in andere Gremien, Kommissionen und Vereinigungen,
    • Vorschlag von Ort, Zeit und Themen für die nächste Vortragstagung,
    • Vorschlag von Tagesordnungspunkten für die nächste Mitgliederversammlung,
    • Bestätigung von Geschäftsordnungen.
  • Über die Zusammenarbeit der Gesellschaft mit anderen Organisationen entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit aller anwesenden ordentlichen Mitglieder. Die Gesellschaft kann sich durch gewählte Mitglieder in nationalen und internationalen Gremien und Vereinigungen vertreten lassen.
  • Auf schriftlichen Antrag von 30% der Mitglieder muss der Vorstand innerhalb von acht Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
  • Die Rechnungsprüfung zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder der GV-SOLAS. Nach ihrem Bericht ist der Mitgliederversammlung der Antrag auf Entlastung des Schatzmeisters/ der Schatzmeisterin zu stellen.
  • Der Präsident/ die Präsidentin erstattet der Mitgliederversammlung Bericht über den zurückliegenden Geschäftszeitraum und sorgt gemeinsam mit den übrigen Vorstandsmitgliedern für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung beurkundet der Sekretär/ die Sekretärin.

§ 5

  • Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung statt.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Anschrift gerichtet ist. Das Einladungsschreiben und die Tagesordnung können auch in elektronischer Form als E-Mail mit Anhang (z. B. einer PDF-Datei) an diejenigen Mitglieder verschickt werden, die einer solchen telekommunikativen Zustellungsart zuvor zugestimmt haben.
  • Die Gesellschaft veranstaltet in der Regel in jedem Jahr eine Vortragstagung, an der auch Nichtmitglieder teilnehmen können.
  • Zur Bearbeitung von Spezialfragen des Fachgebietes werden Arbeitsausschüsse gebildet. Die Aufgaben werden den Ausschüssen vom Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung zugewiesen. Der Vorstand kann Prioritäten festlegen. Zur Mitwirkung in den Arbeitsausschüssen können auch Nichtmitglieder gebeten werden. Die Vorsitzenden erstatten den Mitgliedern jährlich einmal Bericht. Die Mitglieder der Ausschüsse sind alle drei Jahre zu wählen. Die Amtsdauer der Vorsitzenden ist auf drei Wahlperioden (neun Jahre) begrenzt. Die Arbeitsausschüsse sind nach Erfüllung ihrer Aufgaben aufzulösen, desgleichen wenn sie zwei Jahre nicht getagt haben. Mitglieder dieser Arbeitsausschüsse verlieren die Mitgliedschaft im Ausschuss, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht teilgenommen haben und dem/ der Vorsitzenden eine schriftliche Stellungnahme zu den Tagesordnungspunkten nicht zugeleitet haben. Die Ausschüsse, d.h. der/ die Vorsitzende zusammen mit den von der Mitgliederversammlung gewählten Ausschussmitgliedern, sind für den Inhalt der erarbeiteten und gegebenenfalls zur Publikation vorgesehenen Ergebnisberichte voll verantwortlich. Der Entscheid zur Freigabe der Ausschusspapiere für eine Publikation wird vom Vorstand zusammen mit dem Beirat getroffen und bedarf der einfachen Mehrheit.
  • Die Interessen der Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und technischen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen werden durch den Arbeitsausschuss “Interessengemeinschaft der Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und des technischen Personals (IGTP)” wahrgenommen. Die Aufgaben der IGTP sind die Fort- und Weiterbildung für Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und technische Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen im Versuchstierbereich.

§ 6

Die Satzung kann nur durch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung geändert werden.         Entsprechende Anträge müssen mindestens   drei Monate          vor      der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingebracht und der Entwurf muss spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zusammen mit der Einladung den Mitgliedern besonders bekannt gemacht werden.

§ 7

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§ 8

Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

§ 9

Personen dürfen weder durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, noch durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§ 10

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft sowie bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung einer oder mehreren steuerbegünstigten Körperschaften zu, die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung der Lebenswissenschaften zu verwenden haben. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens bedürfen der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.

GV-SOLAS 2021 ©

 

The aim of laboratory animal science is to ensure that the animal experiments currently required are conducted in a way that guarantees valid and reproducible results. Experiments with animals must be carried out in the most gentle manner possible and reduced to the absolute minimum required. An important aspect in this context is the integration of the 3Rs to improve animal welfare. This requires not only sound knowledge in the field of laboratory animal science, but also scientific creativity and competence.

The professional title “Expert for Laboratory Animal Science GV-SOLAS” is intended to enable scientists working in this field to be officially recognized as experts. The title qualifies holders for scientific positions in the field of laboratory animal science and animal experimentation, such as managing an animal facility, assuming responsibility for animal husbandry permits (§11 of the German Animal Welfare Act – TierSchG), or, in exceptional cases, serving as an Animal Welfare Officer (§10 TierSchG / §5 TierSchVersV).

FORSCHUNGSFÖRDERUNG DER GV-SOLAS

Das fundierte Fachwissen über Versuchstiere stellt unsere Basis für die tägliche Arbeit dar. Zucht und Haltung, Planung und Experiment können ebenso wie Aus-, Fort- und Weiterbildung nur optimal umgesetzt werden, wenn wir unser versuchstierkundliches Wissen ständig vertiefen und erweitern.

Aufgrund der Vielzahl der Spezies gibt es viele Ansatzpunkte. Immer wieder begegnet man im täglichen Betrieb einem Sachverhalt, der nicht zufriedenstellend geklärt ist und den es sich zu erforschen lohnt!
Viele Tierhaltungen verfügen als reine Serviceeinrichtungen innerhalb der wissenschaftlichen Institutionen jedoch nicht über finanzielle Möglichkeiten zur Umsetzung von versuchstierkundlichen Forschungsprojekten. Hier setzt die Forschungsförderung der GV-SOLAS an:

Die GV-SOLAS unterstützt jährlich ein oder mehrere Forschungsvorhaben mit insgesamt maximal 25.000,00 €. Damit möchte die GV-SOLAS einen Beitrag dazu leisten, Ideen für die Vertiefung der versuchstierkundlichen Kenntnisse in ein konkretes Projekt umzusetzen.

VORAUSSETZUNGEN

Ausschließlich GV-SOLAS-Mitglieder sind zur Antragstellung berechtigt.

Der Schwerpunkt des geplanten Projekts muss eindeutig in der Versuchstierkunde und den 3R verankert sein. Nach Möglichkeit sollte es sich dabei um ein abgeschlossenes Projekt handeln, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde und innerhalb von zwei Jahren zum Abschluss kommt. Die erzielten Ergebnisse sollen für andere versuchstierkundliche Projekte relevant sein oder in anderen Tierhaltungen zur Anwendung kommen.

Es liegt nicht im Hauptfokus der Forschungsförderung der GV-SOLAS, versuchstierkundliche Teilaspekte im Rahmen anderer biomedizinischer Forschungsprojekte zu untersuchen.

ANTRAG

Hier finden Sie die erforderlichen Dokumente zum Download:

Bitte beziehen Sie sich im Verlauf Ihres Antragstextes auf die jeweiligen Punkte in der Checkliste (Beispiel: (Prepare A1) als Referenz für (A: Formulierung der Studie, 1: Literaturrecherchen). Inhalte der PREPARE-Checkliste, die für Ihr Projekt nicht relevant sind, streichen Sie bitte in der Checkliste erkennbar durch.
Weitere Hinweise zu den PREPARE-Guidelines finden sich unter DOI  10.1177/0023677217724823 sowie unter https://norecopa.no/PREPARE.

Der Antrag ist gemeinsam mit der ausgefüllten PREPARE-Checkliste, dem Lebenslauf und der Publikationsliste der antragstellenden Person einzureichen bei:
Ulrike Teichmann (forschungsfoerderung@gv-solas.de)

Bitte beachten Sie, dass auf dem Antragsformular die (digitalen) Unterschriften der antragstellenden Person sowie der Institutsleitung erforderlich sind.

Bitte fassen Sie Ihre verschiedenen Dokumente (Antrag, PREPARE-Checkliste, Lebenslauf, Publikationsliste) in EINEM pdf-Dokument zusammen.

Es können Sach- und Personalmittel gefördert werden.

Mit der Annahme von Fördermitteln der GV-SOLAS verpflichten sich die antragstellenden Personen, über den Fortgang des Projekts zu berichten. Alternativ werden auch Vorträge oder Poster auf versuchstierkundlichen Fachtagungen sowie Publikationen oder Publikationsmanuskripte akzeptiert.

Die Antragstellenden verpflichten sich zum Einhalten der ARRIVE-Guidelines (https://arriveguidelines.org/arrive-guidelines).

DEADLINE

Anträge können jährlich bis zum 31.10. eingereicht werden.
Die Antragstellenden erhalten eine Eingangsbestätigung über die vollständige und termingerechte Einsendung. Nur vollständige, termingerecht eingegangene und den oben genannten Voraussetzungen entsprechende Anträge werden zur Begutachtung weitergeleitet. Auf der Basis der Gutachten wählen Vorstand und Beirat der GV-SOLAS ein oder mehrere Vorhaben zur Förderung aus und entscheiden über Förderungsvolumen und Auszahlungsmodalitäten. Die Antragstellenden werden bis zum 31.03. über das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens informiert.

BEGUTACHTUNG

Der Vorstand der GV-SOLAS wählt für jeden eingegangen und zur Beurteilung zugelassenen Antrag mindestens zwei Personen aus, die einen Antrag fachlich begutachten. Diese sollen nicht aus dem Institut der antragstellenden Person stammen und nicht aktuell anderweitig zusammenarbeiten, um Interessenskonflikte zu vermeiden.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender fünf Kriterien:

  • Versuchstierkundliche Relevanz und Aktualität (doppelt gewichtet)
  • Beitrag zum 3R-Prinzip
  • Planung des Arbeitsprogramms (adäquate Methoden, adäquate Versuche, Eignung des Programms zur Beantwortung der spezifischen wissenschaftlichen Fragestellung)
  • Originalität (Neuartigkeit / Kreativität des Projekts)
  • Antragsform (Klarheit und Übersichtlichkeit des Antrags)

Geförderte Projekte seit 2018

Jahr Antragsteller*in Titel des Vorhabens Publikation
2018 Katharina Tillmann Belastungserhebung von Einstreu-Sentinel-Tieren anhand 3 verschiedener Parameter Exposure to soiled bedding reduces abnormal repetitive behaviors in mice
(10.3389/fnbeh.2022.1062864)
2019 Jan Baumgart Entwicklung von 3D-Modellen embryonaler und postnataler Stadien der Maus für die Forschung und Lehre Development of a 3D simulator for training the mouse in utero electroporation
(10.1371/journal.pone.0279004)
2022 Stephanie Buchheister Kombination klassischer Hygieneüberwachung mit Metagenomanalysen auf Ebene des Umweltmonintorings zur Erhöhung der Validität tierexperimenteller Forschung Project in progress
2022 Daniel Segelcke Evaluation der Anwendung von Buprenorphin bei Nagetieren – Ein systematisches Review und Metaanalyse Project in progress
2022 Thorsten Buch RNA-Viren-Diagnostik durch Kombination von hochkomplexer Multiplex-PCR und Next Generation Sequenzierung Project in progress
2023 Neele Meyer Röhrenhandling als tierschutzgerechtere Methode zum Handling von männlichen und weiblichen Labormäusen? Eine Validierung auf verhaltensbiologischer und stressphysiologischer Ebene. Project in progress
2024 Sylvia Kaiser Entwicklung, Ursachen und Prävention von zwanghaften Verhaltensweisen bei Labormäusen am Beispiel des Barberings. Project in progress
2024 Bastian Popper Implementierung eines KI-gestützten Bildgebungssystems für die Messung von subkutanen Tumoren in Xenograft Mausmodellen. Project in progress
2025 Laurentiu Benga Influence of the maternal legacy and of the genetic background on the shaping of the murine respiratory and genital microbiome over generations. Project in progress

Der Ausschuss für Ausbildung befasst sich mit der Optimierung der versuchstierkundlichen  Aus-, Fort und Weiterbildung, insbesondere unter Berücksichtigung der 3R. Eine Hauptaufgabe des Ausschusses liegt in der Zertifizierung von versuchstierkundlichen Kursen. Dabei können ganze Kurskonzepte (EU Funktion A/B/D) oder auch einzelne Module (z.B. tierartspezifisches Modul, OP-Modul o.ä.) bewertet werden. GV SOLAS zertifizierte Kurse stehen für standardisierte Ausbildung auf höchstem Niveau unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzaspektes.

Ablauf der Kurszertifizierung:

  • Digitale Einreichung der Unterlagen
    • Antragsformular mit allen Anlagen (s. auch https://gvsolas.klocke-lenz.de/dokumente/)
    • vollständige Kursunterlagen inklusive Präsentationen, Skripten, Lehrmaterialien etc.
    • Beschreibung und Stundenplan des praktischen Teils
  • Prüfung der Unterlagen durch die Ausschussmitglieder
  • Austausch mit den Kursverantwortlichen bei Rückfragen und ggf. Vor-Ort-Audit
  • Zertifizierung des Kurses für 3 Jahre mit der Möglichkeit einer anschließenden Rezertifizierung im beschleunigten Verfahren

Für die Zertifizierung und alle sonstigen Fragen zur versuchstierkundlichen Ausbildung wenden Sie sich bitte an ausbildung@gv-solas.de.

Spokesperson: Dipl.-Biol. Nadine Sündermann – foerdermitglieder@gv-solas.de

Deputy Spokesperson: Sven Krage

Objectives and Tasks: Supporting membership is open to any individual, company, or institution wishing to support the work of the Society of Laboratory Animal Science financially and through active involvement.

Supporting members are represented by their spokesperson on the association’s scientific advisory board and are kept informed by them about the ongoing work and goals of the GV. This membership therefore enables close networking and thus exchange between industry and the scientific field of laboratory animal science.

Supporting members receive preferential consideration when allocating exhibition space at conferences with industry exhibitions.

Organisation: This committee was founded in the mid-1970s. There are currently 70 supporting members. The spokesperson of the supporting members is elected from among the members for a term of three years. The same applies to the deputy.

At least one meeting of the GV-SOLAS supporting members is held each year.

List of Supporting Members (as of 8 April 2026):

3at-bio
AAALAC International
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Abedd Lab & Vet Services GmbH
Agenda Resource Management GmbH
Altromin Spezialfutter GmbH & Co. KG
Animalliance GmbH
ANT-Tierhaltungsbedarf
a-tune software AG
Bayer AG
Berlin Compact Courses – a Course Series by Berliner Fortbildungen
Carfil Quality – Life Science Equipment
Charles River Research Models and Services
Chemische Fabrik Dr. Weigert Beteiligungsgesellschaft mbH
DIOP GmbH & Co. KG
Doranth Post Architekten GmbH
Dustcontrol GmbH
E-Joy.2 Corp
Envigo
Ernst Strüngmann Institute (ESI) gGmbH for Neuroscience
Eurolabors AG
Evotec SE
FineScienceTools GmbH
Galilei Software GmbH
GIM Gesellschaft für Innovative Mikrobiologie mbH
Granovit AG
GVG Diagnostics GmbH
Hobart GmbH
Hugo Sachs Elektronik Havard Apparatus GmbH
IBS Tecnomara GmbH
IMBA – Institut für Molekulare Biotechnologie GmbH
Instech Laboratories
ISTA
IS Insect Services GmbH
J. Rettenmaier & Söhne GmbH + Co KG
Janvier Labs
Labor LS SE & Co. KG
Marshall Bioresources
MATACHANA Germany GmbH
Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik
Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung
medres – medical research GmbH
membraPure GmbH
MMM Münchner Medizin GmbH
Omikron Systems GmbH
Ortner Reinraumtechnik GmbH
PEA Anlagenbau GmbH
Permanon GmbH
Plexx B.V.
Provadis Partner für Bildung und Beratung
QM Diagnostics BV
Rheinische Akademie Köln GmbH
Roche Diagnostics GmbH
SAFE Complete Care Competence
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Scanbur A/S
Scionics Computer Innovation GmbH
ssniff Spezialdiäten GmbH
Steris Deutschland GmbH
Taconic Biosciences GmbH
Tecniplast Deutschland GmbH
Tecniplast S.p.A
Tecniplast Suisse AG
Thomsen GmbH & Co. KG
Transnetyx, Inc.
TS Group Holland B.V.
TSE Systems GmbH
Universität Witten/Herdecke
UNO Roestvaststaal B.V.
Winterhoff Edelstahl GmbH
Zoonlab GmbH

Member search: We are always looking for members who would like to support the work of the association financially and substantively, e.g. with specialist expertise.

GV-SOLAS lives through its members, who support the goals of GV-SOLAS! We would especially like to highlight our honorary members, who have earned this distinction through their particularly long-standing membership (50 years) or special merit in laboratory animal science or animal welfare, through outstanding scientific research, involvement in GV-SOLAS committees, or sustained teaching activity. We extend our heartfelt thanks to them.

Honorary Members (Long-Standing Service): Honorary Members (50 Years of Membership):
Dr. Heinz Brandstetter, Augsburg
Dr. med. vet. Jens Dimigen, Hamburg
Prof. Dr. Hans J. Hedrich, Hannover
Dr. Reinhart Kluge (✝︎), Spangenberg
Prof. Dr. Klaus Militzer, Velbert
Dr. Werner Nicklas, Gaiberg
Dr. Annemarie Treiber, Düsseldorf
Dr. Dieter Wolff, Berlin
Prof. Dr. Klaus Bonath, Giessen
Prof. Dr. Norbert Juhr, Berlin
Dr. Jürgen Maeß, Hannover
Dr. med. vet. Klaus Ulrich Meier, Fussgönheim
Dr. med. vet. Gunter Meyer, Soltau
Prof. Dr. Walter Rossbach, Rheinfelden
Prof. Dr. Herbert Strasser, Kelkheim
Dr. med. vet. Heinz Weber, Biberach

Collaboration with Other Professional Societies

DEVELOPMENT OF INTERNATIONAL COLLABORATION*

International cooperation in work with laboratory animals was pursued very early on, starting from England, leading in 1956 to the founding of ICLA (International Committee for Laboratory Animals; renamed in 1979 to ICLAS – International Council for Laboratory Animal Science). In 1969 the GV was admitted as a Scientific Member of ICLAS.

In the course of the merger of the European laboratory animal science societies to form FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations; founded in 1979 in Utrecht), the GV decided on the English addition SOLAS (Society for Laboratory Animal Science). Joint conferences of GV-SOLAS with FELASA have been held on a three-year cycle since 1981.

(Adapted from “Development of Laboratory Animal Science in Germany,” dissertation by Andreas Seide, TiHo Hannover, 1996, with the kind permission of Prof. Dr. H. Hackbarth; *adapted from Wolf H. Weihe, 1989, 27th Conference Proceedings, Hannover, “25 Years of GV”)

History

The first impetus for the development and establishment of laboratory animal science in Europe came from Great Britain in the second half of the 19th century. Under the influence of the Cruelty to Animals Act of 1876, not only were the quality and number of animal experiments monitored, but efforts were also intensified to improve hygienic and genetic standards.
In Great Britain, the Universities Federation for Animal Welfare was founded in 1926, followed by the establishment of an association of the same name in 1938, advancing efforts toward standardization. In Germany, however, the care and breeding of laboratory animals, at least in smaller institutes, were carried out by animal caretakers. Laboratory animal science as a discipline in its own right did not yet exist.
The development of laboratory animal science as an independent scientific discipline in Germany began in the 1950s. Before the Society of Laboratory Animal Science was founded, three interest groups existed in the Federal Republic of Germany:

a) the working group for laboratory animal questions at the Dahlem institutes of the Free University of Berlin since 1956,
b) the working committee for laboratory animal questions at the Central Institute for Laboratory Animal Breeding in Hanover since 1958, and

c) the working group for laboratory animal science since summer 1963. This working group is to be regarded as the direct precursor of the Society for Laboratory Animal Science.

In the GDR, the founding of a working group for laboratory animal science was delayed until 1969, as there was initially hope of joining the West German Society for Laboratory Animal Science. However, political circumstances did not permit this.

The Society for Laboratory Animal Science was the first European association of its kind. The society’s founding assembly, attended by 73 people, took place on 30 April 1964 in Wiesbaden. Since no agreement could be reached at this meeting on a draft of the statutes, a statutes committee was set up. It consisted of seven people chaired by Dr. Werner Wilk, Biberach. This committee drew up the revised version of the statutes, which was adopted by the General Assembly in Hanover at the 2nd conference on 20 October 1964. The first Board was then elected:

  • Chairman: Prof. Dr. Dr. K. Drepper, Berlin-Dahlem
  • First Deputy Chairman: Dr. R. Loosli, Füllinsdorf, Switzerland
  • Second Deputy Chairman: Dr. U. Haakh, Tübingen
  • Treasurer: Dr. W. Schumacher, Frankfurt am Main
    Secretary: Dr. W. Jöchle, Brunnthal 2

To ensure the Society’s ability to carry out its work, four working committees were established:

  1. Working Committee for the Selection of Animal Material, Chair: Prof. G.H.M. Gottschewski, Max Planck Institute for Animal Breeding and Animal Nutrition, Mariensee
  2. Working Committee on Methods of SPF Animal Husbandry, Chair: Prof. G. Wellmann, Federal Health Office, Max von Pettenkofer Institute, Berlin-Dahlem
  3. Working Committee on Feeding and Nutrition, Chair: Prof. Dr. Dr. H. Drepper, University of Munich
  4. Working Committee for the Standardization of Laboratory Animal Husbandry Methods, Chair: Dr. Wilk, Dr. Karl Thomae Company, Biberach.

The “Zeitschrift für Versuchstierkunde” (Journal for Laboratory Animal Science), published by VEB Gustav Fischer Verlag, was proposed as the association’s official publication. Dr. Spiegel, Hanover, was commissioned to handle the relevant negotiations regarding its adoption. This was in fact the very first laboratory animal science journal in the international book trade. Volume 1 appeared in 1961. The editors were P. Cohrs, H. Heinecke and A. Spiegel. In their foreword, they pointed to the growing importance of laboratory animal science and saw the journal’s task as collecting relevant publications, which until then had been scattered very widely across various journals, conference proceedings, or institutional communications. Under the title “Zeitschrift für Versuchstierkunde”, the journal was published until 1990, volume 33. Its successor publication was the journal “Journal of Experimental Animal Science”, whose volume 34 appeared in January 1991.

In 1976, the Society of Laboratory Animal Science entered into negotiations with the British scientific journal Laboratory Animals, which had been published since April 1967 as the official journal of the Laboratory Animal Science Association (LASA). Since 1979, the journal has served as the official journal of GV-SOLAS.

Development of International Collaboration*

Very early on, efforts originating in England were made to establish international cooperation in the field of laboratory animal science, leading to the founding of ICLA (International Committee for Laboratory Animals) in 1956. In 1979, it was renamed ICLAS (International Council for Laboratory Animal Science). In 1969, GV was admitted to ICLAS as a Scientific Member.

In the course of the unification of European laboratory animal science associations within FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations; founded in Utrecht in 1979), GV adopted the English name SOLAS (Society for Laboratory Animal Science). Joint meetings of GV-SOLAS and FELASA have been held every three years since 1981.
(Adapted from “Development of Laboratory Animal Science in Germany,” dissertation by Andreas Seide, TiHo Hannover, 1996, with the kind permission of Prof. Dr. H. Hackbarth.)

Become a GV-SOLAS Member Now!

Any person interested in laboratory animal science may become a full member of GV-SOLAS. The Society may also admit companies or organizations as supporting members (without voting rights).

Each member may choose whether they wish to receive the journal Laboratory Animals, the official journal of the Society of Laboratory Animal Science.

 

When applying for membership, two guarantors must be named from among the ordinary members of GV-SOLAS.

Membership WITH subscription to “Laboratory Animals” WITHOUT subscription to Laboratory Animals
Ordinary members 70,00 € 35,00 €
Retired members 70,00 € 35,00 €
Trainees no option 10,00 € (without voting rights)
Supporting members 150,00 € (without voting rights) no option

For international bank transfers, please ensure that bank charges are not borne by the Society and that the full membership fee is credited to the Society.

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